HARTZ IV – DER TRICK IST, NUR EINMAL AM TAG ZU ESSEN
aus Hartz IV wird Bürgergeld
Die neue Ampelkoalition ändert den Namen und sonst nix. Die jüngste Anpassung zum 1.1.2022 um lediglich drei Euro auf aktuell 449 € gleicht nicht einmal die Preisentwicklung aus, führt damit sogar zu realen Kaufkraftverlusten. Sozialverbände fordern einen armutsfesten Regelsatz von 678 € bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden und entsprechende Anpassungen bei Angehörigen.
Der monatliche Regelsatz für alleinstehende Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) und XII (Grundsicherung im Alter) beträgt 449 .
Bei über 20 % findet eine gnadenlose Unterschreiten des Existenzminimums bis zu 50 % durch Kürzungen, Einbehaltungen und Sanktionen statt.
Das sind 5,19 € (2,59 € bei Kürzungen) täglich für Nahrung und Getränke
Kostenloser ÖPNV für Abgeordnete. Die Bahn Card 1.Klasse gilt auch für die private Nutzung.
Empfänger von staatlichen Leistungen müssen monatlich bis zu 39 € für ein Sozialticket zahlen, welches zudem regional begrenzt ist.
Zwischen 2008 und 2018 sind die Strompreise um 40 % gestiegen. Im letzten Jahr sind sie förmlich explodiert und sind nochmals um 10 % gestiegen.
53,90 € sind monatlich für Strom fällig, also 18,13 € mehr als im Regelsatz für Strom, Wohninstandhaltung und Wohnungsmieten vorgesehen ist.
Kein Wunder, dass 300.000 Haushalte jährlich vom Strom abgeklemmt werden, angesichts der Energiepreiserhöhungen werden diese drastisch zunehmen.
Die Angemessenheitsgrenzen für Miete und Nebenkosten legen die Jobcenter willkürlich fest, ohne die Wohnungsmarktsituation zu prüfen. Auch vielerorts erstellte „schlüssige Konzepte“ berücksichtigen nicht die Angebotssituation vor Ort bzgl. Miethöhen und Wohnungsgrößen. Die Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen wird in vielen Kommunen und Kreisen mit der Begründung abgelehnt, dass dann die Mieten steigen würden.
Wenn kein bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht, muss die „übersteigende Miete“ aus dem Regelsatz gezahlt werden. Auch für die Nebenkosten gibt es Obergrenzen, willkürliche Vorgaben berücksichtigen nicht der Bauqualität der Wohnungen (höhere Heizkosten bei schlechter Dämmung und alten Fenstern, kalte Nebenkosten wie Pflege von Anlagen, Aufzugswartung etc.)
20 % der Hilfeempfänger müssen bis zu 89 € monatlich Zuzahlung für die Miete aus dem Regelsatz leisten.
Zusätzlich kommen Kürzungen durch Sanktionen und Rückzahlungen. Bei 1,2 Millionen Empfängern (also 22%) werden monatlich 43 € – 129 € einbehalten.
Jedes 5te Kind in Deutschland lebt in Armut. Das sind 2,8 Millionen Kinder
1,5 Millionen Kinder leben von Hartz IV (jedes 7te Kind)
Sie haben kein eigenes Zimmer, keinen Computer und sind in der Mobilität eingeschränkt. Urlaub ist für sie ein Fremdwort und für
Bildung ist monatlich 0,56 € vorgesehen, für 15-17jährige nur noch 0,26 €.
Der Tagessatz für ESSEN UND TRINKEN beträgt 3 € – 3,57 € (je nach Alter)
Entgegen der herrschenden Meinung erhalten Empfänger von Hartz IV Leistungen kein Kindergeld – dies wird als Einkommen mit dem Regelsatz der Kinder verrechnet.
Kinder bis zu 5 Jahren erhalten noch 23 € – 54 € Regelsatz
(285 € Regelsatz abzüglich 229 – 260 € Kindergeld)
Kinder von 6-13 Jahren erhalten noch 49 € – 80 € Regelsatz
(311 € Regelsatz abzüglich Kindergeld)
Natürlich erhalten Abgeordnete, Rechtsanwälte etc. Kindergeld zusätzlich zu ihrem Einkommen